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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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1 Gegenstand der Nutzungsvereinbarung

 

Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung eines Campers mit Campingzubehör für einen vorab festgelegten Zeitraum. Für alle mit der Maranu GmbH vereinbarten Vermietungen gelten vorrangig diese AGB. Ergänzend gelten gesetzliche Vorschriften über sachliche Vermietungen. Bestandteile der Nutzungsvereinbarung sind neben diesen AGB ein Mietangebot mit ausgewählten Leistungen, eine Buchungsbestätigung der gebuchten Leistungen nach (An-)Zahlung, eine Abschluss-Rechnung nach Rückgabe des Campers sowie ein bei Anmietung von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll und der zu unterschreibende Mietvertrag. Die Vermietung des Campers beinhaltet ausdrücklich keine Reiseleistungen. Der/Die Mieter*in plant und führt seine Reise eigenständig durch. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, sodass die gesetzlichen Vorgaben zu Pauschalreisen nach §§ BGB  651 keine Anwendung finden.

 

2 Mietbedingungen

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2.1 Buchungsvoraussetzungen

Der Mindestmietzeitraum beträgt ganzjährig mindestens vier Nächte. Für eine verbindliche Buchung muss mindestens eine Anzahlung in Höhe der Kautionssumme des ausgewählten Buchungspakets geleistet werden (siehe Absatz 2.3). Die Zahlung muss innerhalb der Zahlungsfrist laut Camper-Mietangebot erfolgen. Eingetragene Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein und über mindestens ein Jahr einen gültigen Führerschein der Klasse B beziehungsweise der früheren Klasse 3 besitzen. Der gültige Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument müssen bei Anmietung von allen Fahrern im Original vorgezeigt werden. Mieter*innen bzw. Fahrer*innen mit einem Führerschein außerhalb der Europäischen Union müssen einen geeigneten Nachweis erbringen, dass Ihr Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Diesbezüglich können detaillierte Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnommen werden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html. Zu einem nicht mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellten Führerschein muss zusätzlich ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Für den angemieteten Zeitraum gilt der/die Mieter*in als Halter*in des Fahrzeugs. Ein gebuchtes Mietfahrzeug kann durch den Vermieter storniert werden, wenn berechtigte Zweifel an der vertragsgerechten Nutzung bestehen.

 

2.2 Mietpreis

In der Nebensaison im März und im Oktober beträgt der Mietpreis 69€ pro Nacht, in der Mittelsaison im April und im Mai beträgt der Mietpreis 79€ pro Nacht, in der Hauptsaison im Juni, Juli, August und September beträgt der Mietpreis 89€ pro Nacht. Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung eines Campingfahrzeugs für den bei der Buchung festgelegten Zeitraum. Die bei jeder Anmietung fällige Servicepauschale von 99€ beinhaltet neben der Bereitstellung des Campingzubehörs eine umfängliche Einweisung des Fahrzeugs und des Campingequipments sowie eine standardmäßige Innen- und Außenreinigung. Liefer- und Abholservice wird für einige Mietfahrzeuge als Option im Buchungsformular angeboten, gilt für Adressen bis maximal 40km Entfernung vom Kölner Dom und kostet 99€ pro Anmietung. Weitere Entfernungen können individuell angefragt werden, ein generelles Anrecht auf Lieferservice besteht nicht. Das „Basic“-Buchungspaket ist im Mietpreis inbegriffen, es beinhaltet 24-Stunden-Pannenschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas, 250 Freikilometer pro Mietnacht sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer je nach Fahrzeug variierenden Selbstbeteiligung zwischen 1500€ und 2500€. Die Höhe der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann der Homepage entnommen werden und ist vor Buchungsabschluss auf dem Mietangebot aufgeführt. Die Selbstbeteiligung in der Teilkasko variiert je nach Fahrzeug zwischen 500€ und 1500€. Zusätzlich gefahrene Kilometer kosten 0,30€ pro km. Hinzubuchung eines oder mehrerer Zusatzfahrer kostet 30€ pro Anmietung. Erfolgt die Rückgabe tageszeitlich später als die Abholung („Relax-Rückgabe“), werden 30€ berechnet. Das „Comfort“-Paket kann optional für 19€ pro Mietnacht im Buchungsprozess hinzugebucht werden und beinhaltet die Reduzierung der Voll- und Teilkasko-Selbstbeteiligung auf 250€ je Schadensfall, insgesamt 300 Freikilometer pro Mietnacht, eine Kautionsreduzierung von 1000€ auf 500€, kostenlose „Relax-Rückgabe“ und kostenlose Zusatzfahrer. Das „Premium“-Paket kann im Buchungsprozess optional für 29€ pro Mietnacht hinzugebucht werden und beinhaltet die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0€, unbegrenzte Freikilometer, eine Kautionsreduzierung von 1000€ auf 300€, kostenlose „Relax-Rückgabe“ und kostenlose Zusatzfahrer. Die jeweils aktuellen „Basic“, „Comfort“ oder „Premium“ -Leistungen können je nach Fahrzeugauswahl variieren. Sie sind auf der Homepage www.campinginmycar.com in der Rubrik „Preise“, im per E-Mail zugesendeten Buchungsformular, im Camper-Angebot und bei Buchungsabschluss in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Im Gesamtmietpreis ist der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz inbegriffen. Der jeweils aktuelle Mietpreis ist auf https://www.campinginmycar.com/preise-camper-mieten einsehbar. Folgende Posten, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sind im Mietpreis ausdrücklich nicht enthalten: Dieselkosten, Stellplatzgebühren, Campingplatzkosten, Parkgebühren, Mautkosten, Strafzettel-Gebühren, Tunnelgebühren, Fährkosten sowie Kosten für hinzubuchbare Extras. Mietkosten für hinzubuchbare Extras sind ebenfalls unter https://www.campinginmycar.com/preise-camper-mieten aufgeführt und gelten für den gesamten Mietzeitraum. 

 

2.3 Buchungsvorgang und Vertragsschluss

Eine unverbindliche Buchungsanfrage erfolgt über alle „Mieten“- und „Buchen“- Buttons auf der Website www.campinginmycar.com und leitet den Buchungsprozess ein. Der erfolgreiche Eingang der Buchungsanfrage wird durch eine kurz eingeblendete Nachricht auf der Homepage bestätigt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage wird, sofern der angefragte Reisezeitraum verfügbar ist, ein unverbindliches Buchungsformular an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. In diesem Formular werden neben persönlichen Daten (E-Mail, Telefon, Anschrift) weitere für die Camper-Vermietung relevante Daten (Auswahl eines Buchungspakets, Auswahl von Extras, Lieferservice-Adresse) abgefragt. Zudem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Umgang mit persönlichen Daten (Datenschutzerklärung) akzeptiert werden. Auf Grundlage der im Buchungsanfrage-Formular übermittelten Informationen wird, falls der Reisezeitraum nach wie vor verfügbar ist, ein Buchungsangebot per E-Mail zugesendet. Das Angebot enthält je nach Reisezeitraum eine Zahlungsfrist zwischen 1 und 7 Tagen ab Übermittlung und der ausgewählte Camper ist bis zum Ende der Zahlungsfrist reserviert. Die Fristsetzung kann seitens des Vermieters nachträglich verkürzt werden, falls weitere Mietanfragen denselben Reisezeitraum betreffen. Damit eine verbindliche Buchung zustande kommt, muss eine Anzahlung in Höhe der Sicherheitsleistung (Kaution) geleistet werden und innerhalb der genannten Frist auf dem Geschäftskonto der Maranu GmbH nachweislich eingegangen sein. Die Höhe der Sicherheitsleistung hängt vom gewählten Buchungspaket ab (Basic 1000€, Comfort 500€, Premium 300€). Die Zahlung hat via Bank-Überweisung zu erfolgen. Nach Zahlungseingang in Höhe der entsprechenden Sicherheitsleistung (Kaution) erhält der/die Mieter*in eine Buchungsbestätigung per E-Mail und der Camper ist verbindlich gebucht. Alternativ kann für eine verbindliche Buchung auch der Gesamtmietpreis bezahlt werden. Die Kaution kann in diesem Fall bei Anmietung in bar hinterlegt oder bis 3 Werktage vor Anmietung überwiesen werden. Wurde für die verbindliche Buchung allerdings die Kautionssumme hinterlegt/überwiesen, so ist der Mietpreis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zusätzlich zur hinterlegten Kaution fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn ist der Gesamtmietpreis somit ebenfalls unmittelbar fällig, eine Anzahlung und eine Camper-Reservierung sind nicht möglich. Der Mietvertrag wird bei Mietbeginn von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Die Rechnung erhält der/die Mieter*in nach Rückgabe des Mietfahrzeugs. Sollte eine ausstehende Restzahlung nicht fristgerecht eingehen, obliegt es dem Vermieter, ob und wann die Buchung nach den Stornierungsbedingungen storniert wird. Angefragte, nicht verfügbare Extras werden nicht im Angebot aufgeführt. Es besteht kein Anrecht auf die auf unserer Homepage aufgeführten Extras. Sollten im Buchungsangebot aufgeführte kostenpflichtige Extras bei Anmietung nicht vorhanden sein (z.B. wegen Defekt oder Verlust), werden dem/der Mieter*in die Kosten erstattet.

 

2.4 Stornierung

Für einen gebuchten Camper gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis 100 oder mehr Tage vor dem gebuchten Mietbeginn werden 85% des Gesamtmietpreises erstattet. Ab 99 bis 31 Tage vor gebuchtem Mietbeginn werden 50% des Gesamtmietpreises erstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Mietbeginn erlischt der Anspruch auf Rückerstattung und der Mietpreis wird einbehalten. Die Vergabe eines Mietgutscheines ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Stornierungsregeln treten auch dann in Kraft, wenn die Mietvoraussetzungen (z.B. fehlendes Ausweisdokument, kein Führerschein, unzureichendes Mietalter, etc.) bei Mietbeginn nicht erfüllt sind. Bei verspäteter Anmietung oder bei frühzeitiger Rückgabe werden keine Kosten erstattet und der volle Mietpreis laut Mietvertrag wird berechnet.

 

2.5 Kaution (Sicherheitsleistung)

Die Sicherheitsleistung beträgt je nach gewähltem Versicherungspaket 1000€ bei Auswahl des „Basic“-Tarifs, 500€ bei Auswahl des „Comfort“-Tarifs oder 300€ bei Auswahl des „Premium“-Tarifs. Falls bei Buchung statt der Sicherheitsleistung der Gesamtmietpreis per Banküberweisung(an-)gezahlt wurde, kann die Kaution bei Mietbeginn in bar hinterlegt werden. Alternativ kann die Sicherheitsleistung rechtzeitig bis 3 Werktage vor Anmietung auf das Bankkonto der Maranu GmbH überwiesen werden. Die Zahlung muss spätestens bei Mietbeginn auf dem Konto der Maranu GmbH sichtbar verbucht sein. Ohne hinterlegte Kaution wird der Camper nicht ausgehändigt, es gelten die Stornierungsbedingungen und der Mietpreis wird nicht erstattet. Falls während einer Anmietung ein Schaden entsteht, wird die gesamte Kaution bis zur vollständigen Schadensabwicklung einbehalten. Alle während der Vermietung entstandenen Schäden am Fahrzeug, Gebührenbescheide, Zusatzkosten (z.B. bei verspäteter Rückgabe, Tankregelung, etc.) dürfen mit der Kaution verrechnet werden. Mehrkosten über die Kaution hinaus werden dem/der Mieter*in in Rechnung gestellt. Kaskoschäden werden dem/der Mieter*in nur bis zu der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung ist nicht gleichbedeutend mit der Haftungsbefreiung der Mietpartei. Verdeckte, nach Fahrzeugrückgabe vom Vermieter entdeckte Schäden (z.B. bei Fahrzeugreinigung oder Aufbereitung) oder entstandene Kosten (z.B. Bußgelder, Gebühren), die eindeutig einer Mietpartei zuzuordnen sind, werden dem/der Mieter*in in Rechnung gestellt. Der/Die Mieter*in hat das Recht, schriftlich Einwand gegenüber Rechnungen zu erheben und Beweise vorzulegen, dass er/sie den betreffenden Schaden, eine Gebühr, etc. nicht zu verantworten hat. Es gilt eine Einwand-Frist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Sind keine Schäden oder Kosten zu beanstanden, wird dem/der Mieter*in die Kaution per Banküberweisung zurückerstattet. Eine in bar hinterlegte Kaution wird dem/der Mieter*in auch per Banküberweisung zurückerstattet, falls diese nicht unmittelbar nach Mietende ausgezahlt wurde.

 

2.6 Nutzungsverpflichtungen

Der Camper wird für den privaten Gebrauch benutzt und ist von allen Insassen schonend und sachgemäß zu behandeln sowie immer ordnungsgemäß zu verschließen. Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Einweisung, Kfz-Handbuch, Gebrauchsanweisung von Kocher, Hecklüfter, etc.) zu befolgen. Bei Unklarheiten hat sich der/die Mieter*in vor der Nutzung gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Der Camper steht nicht für Nutzfahrten (z.B. Umzüge), Fahrzeugtests, jegliche Art von Rennsport oder Weitervermietungen zur Verfügung. Anmietungen für gewerbliche Zwecke sind untersagt. Der Camper darf nicht in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger benutzt werden. Der/Die Mieter*in ist dazu verpflichtet, alle Zusatzfahrer*innen anzugeben. Nicht eingetragene Fahrer*innen dürfen den Camper nicht fahren. Eingetragene Fahrer*innen dürfen den Camper nicht bewegen, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Medikamente zu sich genommen haben. Der/Die Mieter*in hat dafür zu sorgen, dass niemand Unberechtigtes das Fahrzeug lenkt. Der/Die Mieter*in informiert sich eigenständig über nationale Gesetze bzgl. Verkehr und Einreise der Staaten, die mit dem Camper besucht werden. Für die Einhaltung nationaler sowie internationaler Regularien (u.a. Verkehrsregeln, Einreisegesetze, Zoll- und Visa-Bestimmungen, Mautsystem) ist der/die Mieter*in verantwortlich. Der Camper wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Tankregelung wird zusätzlich zu den Tankkosten eine Aufwandsgebühr von 25€ berechnet. Es ist ausdrücklich untersagt, Veränderungen (auch keine Verbesserungen) am Camper vorzunehmen. Alle Camper sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei eindeutigen Verstößen werden zur Behebung des Rauchs (z.B. Ozonbehandlung) 300€ berechnet. Im Camper dürfen keine Haustiere befördert werden. Bei eindeutigen Verstößen werden zur zusätzlichen Reinigung (z.B. Tierhaar-Entfernung) 300€ berechnet. In ausgewiesenen „Hunde-Campern“ dürfen Haustiere mitgenommen. Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, einen „Hunde“-Camper bei Mietende gesaugt und frei von Tierhaaren zurückzugeben. Ein mittels Spanngurten fest eingebautes Campingbox-System (z.B. beim Caddy Maxi Camper) darf während des gesamten Mietzeitraums nicht gelöst werden. Es ist zudem regelmäßig zu kontrollieren, dass das System gesichert ist und die Spanngurte unter Spannung stehen. Während der Fahrt muss das Bett und die Tischkonstruktion ordnungsgemäß abgebaut, verstaut und gesichert sein. Drehbare Sitze dürfen während der Fahrt nicht im gedrehten Zustand benutzt werden. Gaskartuschen oder Gasflaschen dürfen nur während der Nutzung an vorhandene Kocher angeschlossen werden. Insbesondere während der Fahrt müssen Gaskartuschen oder Gasflaschen ordnungsgemäß vom Kocher/Gasherd entfernt und verschlossen sein. Aus Gründen der Hygiene müssen Matratzen mit beiliegenden Matratzenunterlagen benutzt werden. Der Camper darf nur auf für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Straßen gefahren werden. Unbefestigte Wege, Strandabschnitte, etc. dürfen mit dem Camper nicht befahren werden. Der Camper darf nur innerhalb der Europäischen Union, sowie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und Albanien benutzt werden. Somit dürfen unter anderem keine afrikanischen Länder, die Ukraine, die Türkei oder Russland mit dem Camper befahren werden. Fährfahrten sind erlaubt. Leuchtet oder blinkt eine Warnleuchte, so verpflichtet sich der/die Mieter*in der Sache nachzugehen und nach Bedienungsanleitung (im Handschuhfach) zu handeln. Eine Weiterfahrt ist je nach Warnleuchte erst nach Behebung des Problems möglich. Gegebenenfalls ist der Pannendienst hinzuzuziehen. Während des angemieteten Zeitraums hat der/die Mieter*in die Pflicht, insbesondere bei Warnhinweisen, den Kühlwasserstand, den Ölstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Ein „Oldtimer-Camper“ hat kein Fahrzeughandbuch. Bei Anmietung eines „Oldtimer-Campers“ verpflichtet sich der/die Mieter*in explizit, alle 500 Kilometer den Ölstand zu prüfen und in der Regel je gefahrener 1000 Kilometer einen Liter Öl nachzufüllen. Kommt der/die Mieter*in der Verpflichtung, das Fahrzeug instand zu halten, nachweislich nicht nach, haftet er/sie für daraus resultierende Schäden. Kosten für Verschleißteile und notwendige Wartungen werden vom Vermieter übernommen, falls der Defekt nicht aus schadhafter Nutzung des Fahrzeugs seitens der Mietpartei resultiert. Kosten für notwendige Reparaturen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters oder nach schriftlicher Freigabe des Versicherers und unter Vorlage der Rechnungen/Quittungen vom Vermieter übernommen. Verfügt ein Camper über einen Adblue-Tank, ist dieser bei Anmietung vollständig gefüllt. Während der Anmietung hat der/die Mieter*in dafür zu sorgen, dass der Adblue-Tank stets ausreichend gefüllt ist. 

 

2.7 Fahrzeugabholung

Der/Die Mieter*in muss persönlich bei der Anmietung erscheinen und ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzeigen (siehe Absatz 2.1). Sollte der/die Mieter*in den Camper zu Mietbeginn nicht persönlich abholen können, kann nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter einen/eine Zusatzfahrer*in mit der Camper-Abholung beauftragen. Von allen Fahrer*innen müssen ebenfalls gültige Ausweisdokumente und Führerscheine im Original vorgezeigt werden, die weiteren Fahrer*innen müssen bei Anmietung jedoch nicht anwesend sein. Ohne gültige Dokumente der Mietpartei wird der Camper nicht ausgehändigt und der Mietpreis wird nicht erstattet (siehe Absatz 2.4). Der bei Buchung festgelegte Ort und Zeitpunkt der Abholung sind einzuhalten. Liefer- und Abholservice wird, falls dieser für einen Camper im Buchungsformular verfügbar ist, nur für Adressen innerhalb von 40km vom Kölner Dom berücksichtigt. Die Entfernung kann mit einem Kartendienst (googlemaps, applemaps, etc.) bestimmt werden. Luftlinien-Streckenberechnungen werden ebenfalls akzeptiert. Liegt eine angegebene Liefer- und Abholadresse eindeutig außerhalb des Anlieferung-Gebiets und es gibt keine schriftliche individuelle Absprache, muss das Mietfahrzeug an der Mietstation in Eitorf abgeholt werden. Eine Fahrzeugübergabe außerhalb der Geschäftszeiten ist ausgeschlossen. Bei Abholung und Rückgabe wird unter Beisein der Meitpartei ein Übergabeprotokoll über den Zustand des Campers angefertigt. Es werden vorhandene Beschädigungen am Camper markiert. Größere Schäden (tiefe Kratzer, Beulen, etc.) werden schriftlich notiert. Der/Die Mieter*in hat die Pflicht, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Unmittelbar nach Mietbeginn festgestellte Mängel hat der/die Mieter*in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. An der Mietstation in Eitorf kann ein privates Fahrzeug des/der Mieter*in während des Mietzeitraums kostenlos abgestellt werden. Jegliche Vermieter-Haftung bezüglich des privaten Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Vermieter nicht bei Schäden, Diebstahl oder Raub.

 

2.8 Fahrzeugrückgabe

Der/Die Mieter*in hat den Camper zum in der Buchung festgelegten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Bei einer abweichenden verfrühten Rückgabe ist die Erstattung von Mietkosten ausgeschlossen. Die Rückgabe hat am vereinbarten Standort zu erfolgen (siehe Absatz 2.7). Es ist der Mietpartei untersagt den gebuchten Mietzeitraum eigenständig zu verlängern. Der/Die Mieter*in hat den Camper bis zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird ab der zweiten Stunde eine Gebühr von  je angefangener Stunde Verspätung berechnet. Maximal werden bei verspäteter Rückgabe  je Mietnacht berechnet. Sollte der Camper über zwei Stunden nach vereinbarter Rückgabe nicht zurückgegeben worden sein, ohne dass der/die Mieter*in eine Verspätung gemeldet hat, kann der Vermieter Anzeige erstatten. Sollten durch die verspätete Rückgabe Anschlussvermietungen betroffen sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen. Wird der Camper außerhalb der Öffnungszeiten an der Mietstation in Eitorf abgestellt, so haftet die Mietpartei für alle entstandenen Schäden, bis der Vermieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt.  Bei starken Verschmutzungen der Innenverkleidung oder der Polster, welche nicht durch eine normale Innenreinigung des Fahrzeugs zu beheben sind, werden für eine Innenaufbereitung berechnet. 

 

2.9 Verhalten im Schadensfall

Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, jedes Schadenereignis dem Vermieter unverzüglich (sobald es die Situation zulässt) schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Bei Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden sowie Unfällen muss eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei erfolgen. Ein Schadens-/Polizeibericht muss aufbewahrt und dem Vermieter per E-Mail zugesendet werden. Zudem ist der Pannenschutzdienst (Notrufnummer & Anleitung für den Schadensfall im Handschuhfach) zur Absprache des weiteren Vorgehens zu kontaktieren. Bei Schäden, die einer Entscheidung des Vermieters bedürfen (z.B. Reparatur über Pannenschutzleistungen hinaus, Ersatzfahrzeug, Hinzuziehen eins Sachverständigen, etc.) muss der Vermieter informiert werden und eine schriftliche Freigabe durch den Vermieter ist abzuwarten. Bei einer Panne oder einem Unfall muss sich der/die Mieter*in an den Pannenschutzdienst wenden. Der international anerkannte Europäische Unfallbericht (Formular-Vordrucke und eine Anleitung zum Ausfüllen befinden sich im Handschuhfach) ist von beiden Parteien vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Es müssen insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, Fahrzeugkennzeichen und Versicherungsinformationen der beteiligten Fahrzeuge enthalten sein. Andere Formulare oder Berichte zum Unfallhergang dürfen von der Meitpartei nicht unterschrieben werden. Weitere Nachweise (Fotos, Zeugenaussagen, Verlustanzeigen, ärztliche Atteste…) können für die Schadenabwicklung erforderlich sein. Bei einem Unfall dürfen gegnerische Ansprüche nicht anerkannt werden. Eine Benachrichtigung an info@campinginmycar.com mit angehängtem Polizei- und Unfallbericht muss spätestens am Folgetag erfolgen. Schäden dürfen grundsätzlich nicht selbst reguliert werden, auch wenn der Sachschaden voraussichtlich weniger als die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt. Wird die Polizei bei Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden sowie Unfällen nicht kontaktiert, haftet der/die Mieter*in für daraus resultierende finanzielle Nachteile des Vermieters. 

Ein Ausdruck der vollen Pannenschutz-Leistungen liegt im Handschuhfach bereit. Online sind die Pannenschutz-Leistungen unter www.campinginmycar.com abrufbar. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, ist die Mietpartei verpflichtet dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der/Die Mieter*in muss alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Der Unfallort darf nicht verlassen werden, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). Alle Fragen zu Umständen des Schadenereignisses und zum Umfang des Schadens müssen wahrheitsgemäß und vollständig schriftlich beantwortet werden. Der/Die Mieter*in muss angeforderte Nachweise zu einem Schaden/Unfall vorlegen, soweit deren Beschaffung zumutbar ist. Die Mietpartei verpflichtet sich, bei Eintritt eines Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Wird ein Anspruch gegen die Mietpartei gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), muss dies dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. 

 

3 Gebühren

 

3.1 Bußgelder

Bußgelder (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, etc.) werden vom Mieter/von der Mieterin getragen und dem/der Mieter*in in Rechnung gestellt. Zusätzlich zum Bußgeld wird eine Aufwandsgebühr von 20€pro Bescheid berechnet.

 

3.2 Mautgebühren

Mautgebühren und notwendige Vignetten sind von der Mietpartei zu bezahlen und einzuholen. Der/Die Mietpartei muss sich eigenständig über Mautsysteme des jeweiligen Reiselandes informieren und sich falls nötig, rechtzeitig vor Reisebeginn bei Mautstellen oder bei zuständigen Behörden registrieren. Mautgebühren- und Strafen, für die der/die Mieter*in während der Anmietung nicht aufgekommen ist und die dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, sind von der Mietpartei zuzüglich einer Aufwandsgebühr von 20€ je Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Für Fahrten innerhalb Deutschlands Umweltzonen ist die notwendige Umweltplakette im Fahrzeug vorhanden. „Oldtimer-Camper“ sind auch ohne Plakette berechtigt Umweltzonen zu befahren.

 

4 Versicherungsleistungen

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Bei allen Anmietungen sind neben der Haftpflichtversicherung (100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 12 Mio. Euro je geschädigte Person) folgende Versicherungsleistungen bereits im Mietpreis enthalten: Vollkaskoschutz mit 2500€ (alle VW Caddy) bzw. 1500€ (u.a. VW T3, VW T5, VW Crafter) und Teilkaskoschutz mit 500€ (VW Caddy) bzw. 1500€ (u.a. VW T3, VW T5, VW Crafter) Selbstbeteiligung je Schadensfall sowie ein 24h-Pannenschutz im Schadensfall innerhalb der geographischen Grenzen Europas (Basic-Tarif). Das „Comfort“-Paket (siehe Absatz 2.2) beinhaltet die Reduzierung der Selbstbeteiligung des Vollkasko- und Teilkaskoschutzes auf 250€ je Schadensfall. Das „Premium“-Paket (siehe Absatz 2.2) beinhaltet die Reduzierung der Selbstbeteiligung des Vollkasko- und Teilkaskoschutzes auf 0€. Zusätzliche zu den genannten Versicherungsleistungen (z.B. Reiserücktrittsversicherung, etc.) können nicht direkt über die Maranu GmbH abgeschlossen werden.

 

4.1 Pannenschutz-Bestimmungen

Alle Mietfahrzeuge sind entweder im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Europ Assistance Versicherungs-AG für den EURA Wohnmobilschutz (VB EA WM 2014) versichert (VW Caddy) oder beinhalten den Schutzbrief für Panne und Unfall der Badischen Versicherungen (u.a. VW T3, VW T5, VW Crafter). Die vollständigen Pannenschutz-Versicherungsbedingungen können auf www.campinginmycar.com eingesehen werden. Nachfolgend werden wesentliche Bestimmungen zum Pannenschutz aufgeführt. Der Schutzbrief greift bei Panne, Unfall, Diebstahl und weiteren Notlagen. Bei einer Panne erfolgt eine Pannenbehebung vor Ort oder es wird zur nächsten Werkstatt abgeschleppt. Sollte eine Weiterfahrt nicht möglich sein, kann zwischen kostenlosem Ersatzmietwagen bis zu vier Tagen, kostenlosen Übernachtungen am Schadensort oder kostenloser Rückführung aller Insassen zum Anmietungsort ausgewählt werden. Die jeweilige Notrufnummer des zu einem Camper zugehörigen Pannenschutzdienstes befindet sich im Handschuhfach.

 

4.2 Bestimmungen zum Haftpflichtschutz (Schutz vor Schäden, die anderen zugefügt werden)

Alle Mietfahrzeuge sind entweder im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Helvetia mit dem Stand vom 1.11.2017 und des Komfortschutzes versichert (VW Caddy) oder beinhalten Haftpflichtschutz über die Badischen Versicherungen BGV (u.a. VW Crafter, VW T3, VW T5). Die vollständigen Versicherungsbedingungen zum Haftpflichtschutz können auf www.campinginmycar.com eingesehen werden. Nachfolgend werden wesentliche Bestimmungen zur Haftpflicht-Versicherung aufgeführt: Der Haftpflichtschutz greift bei Schädigung anderer durch das Mietfahrzeug. Die Freistellung von Schadensersatzansprüchen erfolgt, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, oder Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden zusammenhängen. 

 

4.3 Bestimmungen zum Kaskoschutz (Schutz bei Schäden am Mietfahrzeug)

Alle Mietfahrzeuge sind entweder im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Helvetia mit dem Stand vom 1.11.2017 und des Komfortschutzes versichert (VW Caddy) oder beinhalten Kaskoschutz über die Badischen Versicherungen BGV (u.a. VW Crafter, VW T3, VW T5). Der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt (siehe Absatz 2.2) wird für jedes Schadenereignis einzeln berechnet. Die vollständigen Versicherungsbedingungen zum Kaskoschutz können auf www.campinginmycar.com eingesehen werden. Nachfolgend werden wesentliche Bestimmungen zur Kasko-Versicherung aufgeführt: Versicherungsschutz besteht in der Teilkasko bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich des Campingsystems durch Brand und Explosion, Entwendung, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Kurzschlussschäden und Tierbissen. Versicherungsschutz besteht in der Vollkasko bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich des Campingsystems durch die Ereignisse der Teilkasko sowie durch Unfälle. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, die durch jegliche Art von Autorennen entstehen, für Reifenschäden, die nicht in Verbindung mit einem Kaskoschaden stehen, sowie für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt oder Kernenergie entstehen. Nicht versicherbar sind zudem alle sonstigen Gegenstände (v.a. Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte, Reisegepäck). 

 

4.4 Selbstbehalt-Versicherung (bei Hinzubuchung des Comfort-/Premium-Pakets)

Bei Buchung des „Comfort“-Pakets oder des „Premium“-Pakets gelten zusätzlich zum in Absatz 4.2 und 4.3 aufgeführten Haftpflicht- und Kaskoschutz auch die Allgemeinen Bestimmungen, das Glossar und Teil F der Versicherungsbedingungen für die Camping- und Caravaning-Versicherungen der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV/CC 2020). Die vollständigen Versicherungsbedingungen zur Selbstbehalts-Versicherung können auf www.campinginmycar.com eingesehen werden.

Im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags der ERGO Reiseversicherung AG, dem der Mieter/ die Mieterin automatisch als versicherte Person beitritt, werden zu Gunsten des/der Mieters/Mieterin nachfolgend beschriebene Deckungen abgeschlossen. Die Versicherungsprämie ist im Preis der Buchungspakete „Comfort“ und „Premium“ enthalten. Mit der Buchungsbestätigung erhält der/die Mieter*in den Versicherungsschein, dem die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. Sofern ein/e Mieter*in auf die Selbstbehalt-Versicherung Wohnmobil PLUS verzichten möchte, kann das Basic-Paket gebucht werden, in dem diese Versicherung nicht enthalten ist. Durch Buchung des „Comfort“-Tarifs wird der Selbstbehalt für nachfolgende Ereignisse auf 250€ reduziert. Durch Buchung des „Premium“-Tarifs wird der Selbstbehalt für nachfolgende Ereignisse auf 0€ reduziert und die Maranu GmbH übernimmt im Versicherungsfall die Selbstbeteiligung. Versicherte Ereignisse sind Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung des versicherten Mietfahrzeugs durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl, Unfall, Vandalismus oder Elementarereignisse, vorausgesetzt, die Kasko-Versicherung (siehe Absatz 4.3) sieht für diese Schäden eine Leistung vor. Versichert sind in Höhe der Versicherungssumme auch die Wiederherstellungskosten für durch Unfall entstandene Schäden an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder dem Dach, wenn die Kasko-Versicherung hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht. Grundsätzlich nicht versichert sind unter anderem Schäden an der Ölwanne sowie Schäden am Innenraum und der Innenraumeinrichtung.

 

5 Haftung

 

5.1 Schäden mit voller Haftung der Mietpartei

Der/Die Mieter*in haftet bei Falschbetankung für entstandene Schäden (Tankentleerung, Motorschäden, etc.) in voller Höhe. Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels oder des Fahrzeugscheins werden die Kosten zur Neubeschaffung voll von der Mietpartei getragen zusätzlich zu einer Aufwandsgebühr von 50€. Der/Die Mieter*in haftet für Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind in voller Höhe. Der/Die Mieter*in haftet für Schäden, die nachweislich durch falsches Schalten entstanden sind in voller Höhe. Der/Die Mieter*in haftet für Schäden im Innenraum, die durch falsche Bedienung entstanden sind in voller Höhe. Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte und zerstörte Reifen, wenn die Reifenschäden nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaskoschaden in Verbindung stehen. Des Weiteren haftet der/die Mieter*in nach dem jeweiligen Gesetz des entsprechenden Landes, in dem er sich mit dem Mietfahrzeug befindet.

 

5.2 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls eine Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Die Haftung ist begrenzt auf den Ersatz, einen vertragsgerechten Zustand wiederherzustellen. Jegliche Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leib und Leben bleibt davon unberührt. Falls ein gebuchter Camper bei Mietbeginn nicht verfügbar sein sollte (Unfallschaden, verspätete Rückgaben, Diebstahl, etc.), stellt der Vermieter dem/der Mieter*in ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, werden dem/der Mieter*in alle bereits geleisteten Zahlungen (Gesamtmietpreis) zurücküberwiesen. Sollte der Camper während der Anmietung vollständig ausfallen, versucht der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Ersatzfahrzeug am Ort des Mietbeginns bereitzustellen. Der Ausfall des gemieteten Campers stellt keinen Grund für die Reduzierung des Mietpreises dar. Entschädigungszahlungen wegen verpassten Urlaubstagen, bereits bezahlten Leistungen (z.b. Fährfahrten, Mautgebühren, Campingplatz-Reservierungen, etc.) werden seitens des Vermieters ausdrücklich nicht fällig. Lediglich bei Mängeln und Schäden, die unmittelbar nach Mietbeginn auftreten und angezeigt werden und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietpartei entstanden sind, wird der Mietpreis erstattet.

 

6 Datenschutz

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Der Vermieter verarbeitet unter anderem für die Fahrzeugvermietung und Rechnungsstellung personenbezogene Daten des Mieters/der Mieterin. Eine Weitergabe der Daten erfolgt bei Aufforderung durch staatliche Behörden oder deren Dienstleistern zur Abwicklung von Kosten oder Strafen (z.B. Mautgebühren, Verkehrsverletzungen, etc.). Ansonsten erfolgt wissentlich keine aktive Weitergabe personenbezogener Daten. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung auf www.campinginmycar.com entnommen werden.

 

7 Abtretungsregelung

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Das Abtreten von aus der Nutzungsvereinbarung resultierender Ansprüche an Dritte (z.B. Familienangehörige, Mitreisende) ist ausgeschlossen.

 

8 Schlussbestimmungen

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Nach § 306 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten sich diejenigen Vertragsinhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften, dessen Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters (Köln). Zusätzliche, insbesondere mündliche, vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen oder besprochene Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform beider Vertragsparteien.

 

 

Stand der AGB: 05.01.2023                                                                              © Maranu GmbH 

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